2024 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Modulo-Engineering GmbH
§ 1 Einleitung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Modulo-Engineering GmbH, nachfolgend als Modulo-Engineering bezeichnet und dem Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen Modulo-Engineering und dem Kunden. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Modulo-Engineering geschäftliche Beziehungen pflegt.
§ 2: Geltungsbereich
Mit der mündlichen oder schriftlichen resp. elektronischen Bestellung der Ware oder der Entgegennahme der Ware durch den Kunden, gelten diese Bedingungen als angenommen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, ausser sie wurden ausdrücklich und schriftlich durch Modulo-Engineering akzeptiert und stehen nicht im Widerspruch zu den AGB von ModuloEngineering. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Modulo-Engineering erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB.
§ 3: Vertragsabschluss
Alle Angebote von Modulo-Engineering sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Abschluss der Bestellung im Onlineshop oder einer schriftlichen Bestellung per E-Mail, Fax oder einer mündlich Bestellung durch den Kunden zustande. Sämtliche vom Kunden abgegebene Bestellungen sind verbindlich. Eine allfällige Stornierung erfordert das schriftliche Einverständnis von Modulo-Engineering. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ist in jedem Falle eine Entschädigung für Umtriebe oder Rücknahme geschuldet. Die Höhe der Entschädigung wird individuell je nach angefallenem Aufwand berechnet. Der Kunde garantiert bei Vertragsabschluss seine Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit resp. Bevollmächtigung zur Bestellung. ( Eltern Haften für Ihre minderjährigen Kinder.)
§ 4: Angebot und Preise
Alle Angebote und Preise von Modulo-Engineering sind freibleibend. Lieferkosten und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Allfällige Preisänderungen und Irrtümer sind jederzeit vorbehalten.
§ 5: Zahlungsbedingungen
Der Kunde hat den Kaufpreis per Vorkasse, Nachnahme, Rechnung, oder Kreditkarte zu begleichen. Die jeweiligen möglichen Zahlungsvarianten sind im Onlineshop ersichtlich oder in schriftlichen Angeboten / Offerten / Rechnungen aufgeführt. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum oder zu den aufgeführten Konditionen zu begleichen. Unerlaubte Skontoabzüge werden in jedem Fall nach verrechnet. Gerät der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, ist ein üblicher Verzugszins geschuldet. Modulo-Engineering behält sich das Recht vor, Bestellungen welche per Rechnung aufgegeben wurden, erst bei erfolgtem Zahlungseingang zu versenden. Der Kunde wird in diesem Fall von Modulo-Engineering frühzeitig darüber informiert. Sämtliche gelieferten Waren, Pläne, Dokumentationen, Berechnungen usw, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Modulo-Engineering.
§ 6: Lieferfristen und Lieferverzug
Ab Lager verfügbare Artikel werden in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen ausgeliefert. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen zu Schadenersatzansprüche oder einem Rücktrittsrecht vom Vertrag. Von Modulo-Engineering abgegebene Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Lieferung durch Dritte. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Für jegliche Schäden die durch Lieferverzögerungen entstehen haftet Modulo-Engineering in keiner Art und Weise.
§ 7: Lieferung
Alle Produkte, welche bei Modulo-Engineering nicht ab Lager verfügbar sind, müssen zuerst hergestellt oder bei Lieferanten bestellt werden. Kann ein Produkt durch Modulo-Engineering oder von dem jeweiligen Lieferanten nicht mehr hergestellt oder geliefert werden, kommt zwischen Modulo-Engineering und dem Kunden kein Vertrag zustande. Der Kunde wird in einem solchen Fall unverzüglich von Modulo-Engineering benachrichtigt damit eine allfällig andere Lösung gesucht werden kann. Lieferungen resp. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich der Transport- firma zu melden. Für alle Transportschäden die nicht mit einem Schadenprotokoll des jeweiligen Spediteurs / Transportfirma belegt werden können, lehnt Modulo-Engineering jede Verantwortung ab. Der Kunde ist verpflichtet sämtliches Verpackungsmaterial und / oder beschädigte Ware aufzubewahren bis er von Modulo-Engineering über das weitere Vorgehen benachrichtigt wird.
§ 8: Gefahrenübergang
Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit zu prüfen und Mängel unmittelbar nach Erhalt, spätestens aber nach 3 Tagen Modulo-Engineering schriftlich zu melden. Ansonsten gilt die Lieferung als durch den Kunden angenommen.
§ 9: Eigentumsvorbehalt
Sämtliche ausgelieferten Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen, tatsächlichen Bezahlung Eigentum von Modulo-Engineering. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Modulo-Engineering berechtigt, mittels Rücktrittserklärung vom Vertrag per sofort zurückzutreten. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet die betroffene Ware / Produkte unverzüglich an Modulo-Engineering zurückzugeben. Ist die Ware gebraucht, beschädigt oder unbrauchbar geworden behällt sich Modulo-Engineering vor Schadenersatz einzufordern.
§ 10: Garantie und Gewährleistung
Auf alle angebotenen Waren und Produkte wird während 24 Monaten ab Lieferdatum eine Garantie für nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler abgegeben. Auf Produkte welche ausserhalb der vorgegebenen Spezifikationen, Richtlineien und Betriebsvorschriften eingesetzt wurden, insbesondere bei unzureichender Kühlung oder Montage von ungeschulten Personen erlischt jegliche Garantie. Modulo-Engineering behällt sich das Recht vor, defekte Ware einzufordern und die Fehlerursache intern oder extern abklären zu lassen. Für allfällige Kosten welche beim Auswechseln des Leuchtmittels im Normalbetrieb oder Garantiefall auftreten, z.b. der Aus und Einbau von Abdeckungen, De / Montage, Freilegungsarbeiten oder alle anderen anfallenden Aufwendungen oder Schäden haftet Modulo-Engineering in keiner Art und Weise. Der Kunde hat die alleinige Verantwortung über den Einbau, Montage oder Platzierung und Betrieb der jeweiligen Produkte. Der Kunde hat sich an Bedienungs und Montageanleitungen zu halten und wenn nötig eine Fachkraft zur Montage beizuziehen. Der Kunde ist verpflichtet in einem Garantiefall schriftlich mit Modulo-Engineering Kontakt aufzunehmen um die Garantieansprüche geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche gegen Modulo-Engineering stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Zudem müssen Originalkaufbelege während der Garantiefrist vom Käufer aufbewahrt und im Schadenfall vorgewiesen werden. Reparierte oder abgeänderte Teile oder Geräte durch den Kunden selbst oder Dritten sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen. Jede weitere Haftung, insbesondere für so genannte Folgeschäden jeder Art, lehnt Modulo-Engineering ausdrücklich ab. Auf Verbrauchsmaterialien sowie als gebraucht gekennzeichneten Ware entfällt jegliche Gewährleistung. Bei fehlerhaften Waren und Produkten kommt Modulo-Engineering ihrer Verpflichtung nach, indem sie das mangelhafte Produkt nachbessert, einen entsprechenden Ersatz liefert oder einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass vergütet. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Artikeln welche nicht mehr zu reparieren oder nicht mehr lieferbar sind, behält sich Modulo-Engineering vor einen gleichwertigen Ersatzartikel oder eine Gutschrift zum aktuellen Wert des defekten Artikels zur Abgeltung der Garantieansprüche auszuhändigen. Für Ersatzartikel oder Reparaturen bleibt die Garantiezeit ab dem ersten Lieferdatum verbindlich. Modulo-Engineering übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste die im Rahmen von Reparaturarbeiten entstehen können. Modulo-Engineering haftet nicht für Schäden die durch die Reparaturdauer oder das Nichtvorhandensein eines Ersatzes entstehen. Das Recht auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen.
§ 10_1: Garantie und Gewährleistung / Zusatzinformation für LED Module
Bei LED-Modulen / LED-COB`s / LED-Chips ist ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0,7% /1000 Betriebsstunden Stand der Technik und somit nicht von der Garantie erfasst. Die Herstellergarantie umfasst nicht die Farbtoleranz von LED-Modulen. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuen LED-Modul einer Toleranz von ± 15%. In den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäss Datenblatt, Spezifikation, Produktbroschüre und dergleichen) sind alle relevanten technischen Daten angeführt. Bei Nachlieferungen von LED-Modulen kann es aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.
§ 11: Rücksendung
Sämtliche anfallenden Lieferkosten an Modulo-Engineering hat der Kunde zu tragen. Die Kosten zur Rücksendung an den Kunden werden durch Modulo-Engineering übernommen. Bei einer Rücksendung muss das Produkt entweder in der Originalverpackung oder in einer geeigneten Verpackung an Modulo-Engineering gesendet werden. Das Beilegen einer Lieferschein- oder Rechnungskopie ist zwingend erforderlich sowie eine ausführliche Fehlerbeschreibung. Rücksendungen welche ohne Lieferschein- oder Rechnungskopie bzw. Fehlerbeschreibung bei Modulo-Engineering eintreffen, werden an den Absender retourniert. Modulo-Engineering behällt sich das Recht vor eine in Rechnung für den Rücksendeaufwand an den Absender zu stellen.
§ 12: Umtausch und Rückgabe
Rückgabe bzw. Umtausch von Waren und Produkten sind grundsätzlich nicht möglich. Produkte und Waren welche für den Kunden bestellt, konfektioniert, personalisiert oder anderweitig speziell angefertigt worden sind, sind vom einem Umtausch bzw. der Rückgabe ausgeschlossen. Werden Produkte unter besonderen Umständen mit schriftlicher Genehmigung von Modulo-Engineering zurückgenommen, erhält der Kunde eine Gutschrift. Als Preisbasis für alle Rückgaben und umgetauschte Artikel gilt immer der aktuelle Preis im Onlineshop von Modulo-Engineering am Tage der Rückgabe oder des Umtausches. Liegt dieser höher als der verrechnete bzw. bezahlte Preis, wird maximal der bezahlte Preis vergütet.
§ 13: Annahmeverweigerung Falsche Angabe von Zustellungsadressen und Empfänger
Verweigert der Kunde die Annahme einer Lieferung, oder gibt er Versandadressen an welche nicht existieren behält sich Modulo-Engineering das Recht vor, nebst einer Bearbeitungsgebühr, angefallenen administrativen Aufwand zur Nachforschung von Adressen oder Begleichung von Portokosten in Rechnung zu stellen. Kann die Lieferung in einem zweiten Schritt nicht vollzogen werden wird der Kaufvertrag automatisch aufgehoben und alle angefallenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 14: Geistiges Eigentum
Sämtliche Produkte, Texte, Abbildungen, Markenzeichen usw. welche auf Unterlagen und Produkten von Modulo-Engineering abgebildet sind oder in digitaler Form auf der Internetplattform von Modulo-Engineering / ( https://modulo-lighting.ch) zugänglich sind, unterstehen dem schweizerischen Marken, Eigentums- und Urheberrecht. Vor der Verwendung oder Weitergabe sowie Bearbeitung und Veröffentlichung durch Dritte bedarf es der schriftlichen Zustimmung von Modulo-Engineering.
§ 15: Datenschutz
Modulo-Engineering gewährleistet, dass sämtliche erfasste Kundendaten nur zur Auftragserfüllung und internen Zwecken / Auswertungen gespeichert werden und nicht an Dritte gelangen. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über relevante den jeweiligen Kunden betreffende Daten. Auf Wunsch kann Modulo-Engineering soweit gesetzlich zugelassen Daten von Kunden anonymisieren oder permanent aus dem Datenverarbeitungssystem löschen.
§ 16: Gerichtsstand
Sämtliche Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bern.
§ 17: Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.